Solidar tarifvertrag 2020

Ein Unternehmen, das von einer Solidaritätsaktion betroffen ist, kann die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Solidaritätsklage auch an das Arbeitsgericht verweisen. Artikel 23 – Recht auf Gleichbehandlung “1. Saisonarbeiter haben Anspruch auf Gleichbehandlung mit Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats, zumindest in Bezug auf: a) Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Mindesterwerbsalters, und Arbeitsbedingungen, einschließlich Bezahlung und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub und Urlaub sowie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz; b) das Streikrecht und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Gepetzen des Aufnahmemitgliedstaats sowie die Vereinigungsfreiheit und die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die Arbeitnehmer vertritt, oder einer Organisation, deren Mitglieder in einem bestimmten Beruf tätig sind, einschließlich der Rechte und Leistungen, die von diesen Organisationen verliehen werden, einschließlich des Rechts, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen unbeschadet der einzelstaatlichen Bestimmungen über die öffentliche Ordnung und Sicherheit; […].` Die Regeln des Arbeitskampfes sind nicht in den Rechtsvorschriften verankert, sondern beruhen auf einer umfassenden Rechtsprechung des dänischen Arbeitsgerichts. In Dänemark haben die Arbeitnehmer weitreichende Rechte auf Arbeitskampf- und Solidaritätsmaßnahmen. Zur Unterstützung eines bestehenden Streits werden Solidaritätsmaßnahmen eingeleitet. Der Arbeitskampf ist nur dann legal, wenn die Arbeit, die die Gewerkschaft durch eine Vereinbarung zu regeln versucht, in den Anwendungsbereich der Gewerkschaft fällt. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Gewerkschaft Mitglieder hat, die für das betreffende Unternehmen arbeiten. Artikel 20A Soziale Marktwirtschaft, die auf der Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Privateigentums und der Solidarität, des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern beruht, ist die Grundlage des Wirtschaftssystems der Republik Polen.Artikel 591. Die Vereinigungsfreiheit in Gewerkschaften, sozio-beruflichen Organisationen der Landwirte und in den Arbeitgeberorganisationen ist zu gewährleisten.2. Gewerkschaften und Arbeitgeber und ihre Organisationen haben das Recht, zu verhandeln, insbesondere zum Zwecke der Beilegung von Tarifstreitigkeiten, und Tarifverträge und andere Vereinbarungen zu schließen.3. Die Gewerkschaften haben das Recht, Streiks oder andere Formen des Protests zu organisieren, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen. Zum Schutz des öffentlichen Interesses können Die Satzung die Durchführung von Streiks durch bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern oder in bestimmten Bereichen einschränken oder verbieten.4. Der Anwendungsbereich der Vereinigungsfreiheit in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden darf nur solchen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, die nach internationalen Abkommen zulässig sind, denen die Republik Polen angehört.

Voraussetzung für Arbeitskampfmaßnahmen zur Erzielung eines Tarifvertrags ist, dass die Gewerkschaft den ausländischen Arbeitgeber zunächst über die Bestimmungen in den geltenden Tarifverträgen, auf die ihre Forderungen beruhen, benachkommt. Die betreffenden Tarifverträge müssen bundesweit gelten und zwischen den repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen und den Arbeitgeberorganisationen abgeschlossen worden sein.

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